Kinderwohl geht vor sportlichem Ehrgeiz!
Auf die Entscheidung des Sportgerichts vom 01.11.2014 haben die Trainer und Eltern der JSG SV Rammelsberg/MTV Goslar beschlossen, zu dem auf den 03.12.2014 anberaumten Wiederholungsspiel im Pokalwettbewerb der D-Junioren nicht anzutreten. Aus Sicht der Betroffenen geht das Kinderwohl vor dem sportlichen Ehrgeiz.
Aus pädagogischer Sicht ist es zwingend erforderlich, zu diesem Spiel nicht anzutreten, auch wenn die Kinder die sportliche Herausforderung suchen.
Vor, während und im Anschluss an das Pokalspiel vom 15.10.2014 gab es permanente verbale Angriffe. So wurde einem der Trainer der JSG während des Spiels und einzelnen Eltern nach dem Spiel körperliche Gewalt angedroht. Dies gipfelte in der Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter.
Wir respektieren im Hinblick auf den vom Goslarer SC eingelegten Protest die Entscheidung des Sportgerichts und sind der Ansicht, dass es sich nach dem dortigen Sach- und Streitstand um eine faire Entscheidung handelt. Entsprechend wurde auf Rechtsmittel verzichtet um des lieben Friedens Willen.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass das Sportgericht eindringlich über 15 Minuten versucht hat, auf die Verantwortlichen des Goslarer SC einzuwirken. Diese sollten aus Gründen der Sportlichkeit und des Fairplay den Protest zurücknehmen. Dies stieß leider auf Unverständnis.
Von den mehreren Einwänden wurde letztlich nur einer als erheblich bewertet. Der zum 8-m-Schießen ausgewechselte Torwart hätte nicht schießen dürfen. Dieser traf aber für die JSG. Das Sportgericht sah hierin eine einseitige Benachteiligung des Goslarer SC.
Dem Trainer des Goslarer SC wurde von Seiten unserer Trainer vorgehalten, dass doch ein von ihnen ausgewechselter Spieler am Strafstoßschießen teilgenommen habe, so dass keine einseitige Benachteiligung vorgelegen hätte. Der Spieler wurde namentlich benannt. Herr Marx als Trainer des Goslarer SC äußerte wiederholt, das dieser Spieler ausgewechselt gewesen sei. Er sei schon in der Umkleidekabine gewesen und habe sich Turnschuhe angezogen. Herr Möker als Co-Trainer des Goslarer SC schwieg hierzu. Im Nachgang zu der Verhandlung vor dem Sportgericht ist uns ein Video zugespielt worden. Auf diesem Video ist eindeutig und nachweisbar sogar mit Nennung des Vornamens und Rückennummer belegt, das dieser Spieler den ersten Strafstoß des Goslarer SC entgegen der Behauptung des Herrn Marx geschossen hat.
Aus diesen Gründen ist für uns hier eine Grenze deutlich überschritten, die es uns möglich machen würde, zu einem fairen Wiederholungsspiel anzutreten. Es ist zu befürchten, dass die oben beschriebenen Spannungen auf die Kinder im Falle eines Wiederholungsspiels übertragen werden. Das kann nicht im Sinne des Kinderwohls und eines sportlichen Umgangs miteinander sein.
Verfasser Ingo und Sven